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FFP2 Maskenpflicht in Zahnarztpraxen ab dem 01.10.2022

Liebe Patienten,

der Bundestag hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die vom 01.10.2022 bis zum 07.04.2023 gelten sollen. Anders als bislang wird nicht mehr zwischen Arzt- und Zahnarztpraxen unterschieden. Alle Patienten müssen nach §28b Abs. 1 Nr. 5a des Infektionsschutzgesetzes ab dem 01.10.2022 beim Betreten der Praxis eine FFP2- Maske tragen.

Wir bitten Sie höflich, dieses zu beachten.

Ihr Praxisteam Dres. Cordts & Lahmer

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