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Wichtige Informationen zum neuen Infektionsschutzgesetz für alle Patienten und Begleitpersonen!

Mit dem Datum vom 24.11.2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten.

Für Zahnarztpraxen wurde durch diese Neuregelung u. a. eine umfassende Testpflicht für Besucher, nicht Patienten, eingeführt. Bei Besuchern handelt es sich um Begleitpersonen der Patienten, wie Familienangehörige über 6 Jahre/Betreuungspersonen/Dolmetscher.

Dieser Personenkreis darf die Praxis nur betreten, wenn ein tagesaktueller Testnachweis vorliegt und mitgeführt wird und keine Symptome einer Covid19- Erkrankung vorliegen.

Wir bitten Sie, diese Regelung im Interesse aller Beteiligten einzuhalten.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Praxisteam Dres. Cordts und Lahmer

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